Aktuell 3G-Nachweis für Museumsbesuch erforderlich
01. Februar 2022–28. Februar 2022
Für kulturelle Einrichtungen wie Museen, Archive, Bibliotheken oder Sehenswürdigkeiten und Denkmäler gilt in der aktuellen Warnstufe 2 die 3G-Regelung in geschlossenen Räumen. Ein entsprechender Statusnachweis (geimpft, genesen, getestet) ist samt Lichtbildausweis vorzulegen. Darüber hinaus gelten weiterhin das Einhalten von Mindestabständen und eine Maskenpflicht ab sechs Jahren. Diese Maßnahmen betreffen sowohl den Ausstellungsbesuch als auch die Teilnahme an Veranstaltungen und den Kursen des Studios.
Ausnahmen von den Zugangsbeschränkungen gelten generell für asymptomatische Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Asymptomatische, noch nicht eingeschulte Kinder und Kinder bis zum Alter von 6 Jahren sind vom Nachweis einer negativen Testung ausgenommen. Asymptomatische Schüler und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren werden in der Verordnung genesenen und geimpften Personen gleichgestellt, benötigen aber den Nachweis einer Teilnahme an regelmäßigen Tests im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts [beispielsweise an Schulen] oder einen negativen Antigenschnelltest. Gleichgestellt werden außerdem Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und gleichzeitig über ein negatives Testergebnis eines Antigenschnelltests verfügen.
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