Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert Maßnahmen am Gerhard-Altenbourg-Haus
Am Mittwoch, dem 12. Februar 2025, übergab Martin Burkhardt, Ortskurator der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, offiziell den Fördervertrag über 20.000 Euro an die Stiftung Gerhard Altenbourg. Die Förderung bildet eine wesentliche Grundlage für geplante Sanierungsarbeiten an dem bedeutenden Künstlerhaus.
Das ehemalige Wohnhaus des Künstlers Gerhard Altenbourg zählt zu den bedeutendsten Künstlerhäusern Thüringens. Die Sicherung dieses einzigartigen künstlerischen Nachlasses hat für die Stiftung Gerhard Altenbourg, in deren Besitz sich das Haus befindet, höchste Priorität. Durch die Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 20.000 Euro können nun erste Maßnahmen in Angriff genommen werden. Dazu gehört unter anderem die photogrammetrische Vermessung (Ausmessen durch Bilder) des Hauses. Sie bildet die Grundlage für die Planung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden die finanziellen Mittel für die statische Notsicherung, die Trockenlegung des Sockels sowie für restauratorische Untersuchungen verwendet. Damit ist auch eine Kostenschätzung für zukünftige Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen verbunden. Ziel der durchzuführenden Arbeiten ist neben der konservatorischen Sicherung dieses einzigartigen künstlerischen Zeugnisses Gerhard Altenbourgs auch die öffentliche Zugänglichkeit seines Wohnhauses für Kunstinteressierte. Dies soll perspektivisch im Rahmen von Führungen in Kleingruppen ermöglicht werden.